{"id":1287,"date":"2020-12-17T11:02:55","date_gmt":"2020-12-17T10:02:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.berlin-millhouse.de\/agbs\/"},"modified":"2021-01-08T13:57:08","modified_gmt":"2021-01-08T12:57:08","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.berlin-millhouse.de\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"vc_col-sm-12 vc_col-md-offset-1 vc_col-md-10 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1 class=\"p1\">Allgemeine Bestellbedingungen f\u00fcr Lieferungen, Werk- und sonstige Leistungen<\/h1>\n<p>of the Berlin Millhouse GmbH<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h3 class=\"p1\">I. Eingangsbestimmungen<\/h3>\n<p><strong>1. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.1<\/strong> F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen einerseits der Berlin Millhouse GmbH (nachfolgend \u201eBesteller\u201c genannt) und andererseits ihren Lieferanten bzw. Vertragspartnern, die f\u00fcr den Besteller Lieferungen, Werk- oder sonstige Leistungen erbringen (diese Lieferanten bzw. Vertragspartner jeweils einzeln nachfolgend \u201eVertragspartner\u201c genannt), gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Bestellbedingungen f\u00fcr Lieferungen, Werk- oder sonstige Leistungen (im nachfolgenden \u201eBestellbedingungen\u201c genannt) sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen. Von den Bestellbedingungen abweichende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Geltung, es sei denn, etwas anderes ist ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart. Die Bestellbedingungen haben auch dann ausschlie\u00dfliche Geltung, wenn der Besteller in Kenntnis von den Bestellbedingungen abweichender allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners dessen Lieferungen, Werk- oder sonstige Leistungen vorbehaltlos annimmt. Die Bestellbedingungen haben keine Geltung, wenn und soweit zwingende gesetzliche Vorschriften von den Bestellbedingungen abweichende Bestimmungen enthalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.2.<\/strong> Die Bestellbedingungen gelten zugleich auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Vertragsverh\u00e4ltnisse zwischen dem Besteller und dem Vertragspartner, auch wenn eine ausdr\u00fcckliche Einbeziehung der Bestellbedingungen in die jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnisse nicht erfolgt ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.3.<\/strong> Der Leistungsumfang bestimmt sich aus dem auf die Bestellung des Bestellers hin zustande gekommenen Vertrag. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und dem Vertragspartner zum Zwecke der Ausf\u00fchrung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen; dies gilt auch f\u00fcr Nebenabreden oder nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.4.<\/strong> Der Vertragspartner hat im gesamten Schriftverkehr unter Einschluss auch der Annahme der Bestellungen, Rechnungslegung und ggfs. Versanddokumente stets die Bestellnummer des Bestellers anzugeben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.5.<\/strong> Leistungen im Sinne der Bestellbedingungen sind s\u00e4mtliche Lieferungen, Werk- und sonstige Leistungen, sofern in diesen Bestellbedingungen nicht zwischen Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen Leistungen unterschieden wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.6.<\/strong> Soweit nichts Weitergehendes vereinbart ist, gilt betreffend die zur Leistung geh\u00f6rende Software, dass der Besteller berechtigt ist, diese einschlie\u00dflich zur Dokumentation in dem f\u00fcr die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Leistung erforderlichen Umfang zu nutzen. Der Vertragspartner stellt dabei zugleich sicher, dass die Software, dies insbesondere durch den Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme gegen Viren, Trojaner oder andere Schadprogramme, angemessen gesch\u00fctzt ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.7.<\/strong> Betreffend f\u00fcr die Leistungserbringung vom Besteller etwaig beigestellte oder vom Vertragspartner auf Kosten des Bestellers angefertigte oder anderweitig beschaffte Ger\u00e4te, Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Produkte oder sonstige Betriebsmittel (solche Betriebsmittel insgesamt nachfolgend zusammen \u201eBetriebsmittel\u201c genannt) gilt folgendes.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p style=\"padding-left: 80px;\"><strong>a.<\/strong> Vom Vertragspartner auf Kosten des Bestellers angeschaffte Betriebsmittel gehen nach Kostenerstattung durch den Besteller in dessen Eigentum \u00fcber (solche vom Vertragspartner auf Kosten des Bestellers beschaffte und von diesem bezahlte Betriebsmittel nachfolgend \u201eBezahlte Betriebsmittel\u201c genannt).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\"><strong>b.<\/strong> Der Vertragspartner hat alle vom Besteller etwaig beigestellten Betriebsmittel und die bezahlten Betriebsmittel (alle diese Betriebsmittel nachfolgend zusammen \u201eMittelbeistellungen\u201c genannt) sorgf\u00e4ltig zu behandeln, als Eigentum des Bestellers zu kennzeichnen und soweit m\u00f6glich von anderen Sachen des Vertragspartners getrennt zu verwahren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\"><strong>c.<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Mittelbeistellungen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Erbringung der Leistungen f\u00fcr den Besteller einzusetzen. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, die einzelnen Mittelbeistellungen ab je einem Wert von netto (ausschlie\u00dflich USt.) 100,00 \u20ac zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den zu versichern. Gleichzeitig tritt der Vertragspartner dem Besteller schon jetzt alle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus dieser Versicherung sicherungshalber ab; der Besteller nimmt die Abtretung hiermit an. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, an Mittelbeistellungen etwa erforderliche Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten und deren sichere und gesch\u00fctzte Lagerung auf eigene Kosten rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df durchzuf\u00fchren. Etwaige St\u00f6rf\u00e4lle oder drohende Beeintr\u00e4chtigungen hat er dem Besteller sofort schriftlich anzuzeigen. Unterl\u00e4sst er dies schuldhaft, haftet er dem Besteller gegen\u00fcber f\u00fcr etwaig hierdurch entstandene Sch\u00e4den; dar\u00fcberhinausgehende Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\"><strong>d.<\/strong> Auf Verlangen des Bestellers hat der Vertragspartner die Mittelbeistellungen unverz\u00fcglich an den Besteller herauszugeben. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an den Mittelbeistellungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.8.<\/strong> F\u00fcr Vertragsverh\u00e4ltnisse betreffend Lieferungen gelten erg\u00e4nzend zu diesem Abschnitt I die Abschnitte II und V. F\u00fcr Vertragsverh\u00e4ltnisse bez\u00fcglich Werkleistungen gelten neben diesem Abschnitt I die Abschnitte III und V. F\u00fcr alle sonstigen Leistungen gelten neben diesem Abschnitt I die Abschnitte IV und V.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>2. Vertragsschluss \/ Bestellung des Bestellers <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.1.<\/strong> Jeglicher Abschluss eines Vertrages bedarf einer Bestellung durch den Besteller. Eine Bestellung des Bestellers ist dabei nur g\u00fcltig, wenn und soweit sie von dem Besteller mindestens in Textform erteilt oder best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.2.<\/strong> Ein Vertragsschluss kommt unter den folgenden Bedingungen zustande.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">i) Liegt ein Angebot des Vertragspartners zugrunde, erfolgt der Vertragsschluss durch die Bestellung des Bestellers.<br \/>\nii) Angebote hat der Vertragspartner auf Aufforderung des Bestellers insbesondere bei Werk- und sonstigen Leistungen zu erstellen.<br \/>\niii) Liegt kein Angebot des Vertragspartners vor, kommt ein Vertragsschluss wie folgt zustande.<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Der Besteller erteilt eine Bestellung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Vertragspartner sodann verpflichtet, diese Bestellung unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 3 Werktagen, anzunehmen.<\/li>\n<li>Wenn und soweit die Annahme der Bestellung durch den Vertragspartner nicht unter Einhaltung der vorgenannten Frist oder abweichend von den Bedingungen der Bestellung erfolgt, gilt ein Vertrag nur dann als zustande gekommen, wenn der Besteller der Annahme der Bestellung nicht binnen einer Frist von 5 Werktagen nach Eingang der Annahme der Bestellung widerspricht.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>3. Preise \/ Zahlungsbedingungen \/ Zahlungen <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.1<\/strong> Alle im Vertrag vereinbarten Preise (auch Einheits- und Pauschalpreise) sind verbindliche Festpreise.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.2<\/strong> Rechnungen des Vertragspartners sind nach Ausf\u00fchrung der Leistung dem Besteller in Schriftform zu \u00fcbersenden; Online-Rechnungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Bestellers zul\u00e4ssig. Rechnungen gelten nur als gestellt, wenn sie \u2013 entsprechend den Vertragsbedingungen \u2013 neben der Bestellnummer auch mit dem Bestelldatum des Bestellers versehen sind und den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts entsprechen; unbeschadet sonstiger etwaiger Voraussetzungen ist die F\u00e4lligkeit von Zahlungsforderungen gegen den Besteller jedenfalls von der Einhaltung vorgenannter Bestimmungen abh\u00e4ngig. Der Vertragspartner ist f\u00fcr alle wegen der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Folgen alleine verantwortlich. Der Besteller hat zugleich insbesondere das Recht, dem Vertragspartner Rechnungen, die den vorstehend genannten Bestimmungen nicht entsprechen, zur\u00fcckzureichen; des Weiteren ist der Vertragspartner zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Vervollst\u00e4ndigung bzw. Korrektur der Rechnungen verpflichtet. Etwaige weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.3<\/strong> Soweit nichts anderes vereinbart ist, haben s\u00e4mtliche Zahlungen in \u20ac (EUR) zu erfolgen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.4<\/strong> Zahlungen auf f\u00e4llige Forderungen leistet der Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach seiner Entscheidung innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, gerechnet ab Erhalt der ordnungsgem\u00e4\u00df gem. I.3.2 erster Absatz erstellten Rechnung, fr\u00fchestens aber nach Entgegennahme der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lieferung bzw. nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Leistungserbringung und ggfs. zus\u00e4tzlich nach Abnahme. Ein Skontoabzug ist auch zul\u00e4ssig, wenn und soweit der Besteller berechtigt, eine Aufrechnung oder einen Einbehalt oder Zur\u00fcckbehaltungen vornimmt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.5<\/strong> Zahlungen des Bestellers erfolgen jeweils unter Vorbehalt der Berichtigung oder R\u00fcckforderung f\u00fcr den Fall, dass sich nachtr\u00e4glich die Unrichtigkeit der Rechnungen oder Einwendungen ergeben sollten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.6<\/strong> Zahlungen des Bestellers bedeuten keine Anerkennung der Leistungen als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht.<\/p>\n<p><strong>4. Leistungserbringung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.1<\/strong> Etwaige \u00c4nderungen der bzw. Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Dies gilt insbesondere bez\u00fcglich Lieferungen und Werkleistungen bei Ver\u00e4nderungen des verarbeiteten Materials und hinsichtlich aller Leistungen bei Ver\u00e4nderungen der konstruktiven Ausf\u00fchrungen oder der Verfahren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.2<\/strong> F\u00fcr die Ausf\u00fchrungen der Leistungen, insbesondere der Werk- und sonstigen Leistungen, hat der Vertragspartner hinreichend qualifiziertes Personal einzusetzen. Auf Anforderung des Bestellers hin wird der Vertragspartner dieses durch Nachweise belegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.3<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung, insbesondere der Ausf\u00fchrung der Werk- und sonstigen Leistungen, nach besten Kr\u00e4ften mit vom Besteller ggfs. eingesetzten Dritten zusammenzuwirken. Im Falle von Problemen bei dieser Zusammenarbeit hat der Vertragspartner den Besteller dar\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.4<\/strong> Die Erbringung der Leistungen in einzelnen Teilen bzw. Abschnitten wie auch eine vorzeitige Erbringung ist nur zul\u00e4ssig, wenn und soweit dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit nicht anders vereinbart, bleiben die vereinbarten Zahlungstermine durch eine nicht einheitliche bzw. vorzeitige Erbringung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.5<\/strong> Der Vertragspartner hat die Leistung selbst zu erbringen. Eine Einschaltung Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.6<\/strong> Hat der Vertragspartner Bedenken gegen die vom Besteller vorgegebene Ausf\u00fchrung der Leistungen, so hat er diese dem Besteller unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch vor Beginn der Ausf\u00fchrung, mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.7<\/strong> Soweit nichts anderes vom Besteller bestimmt ist, sind die Leistungen des Vertragspartners als von ihm erbrachte Leistungen zu kennzeichnen.<\/p>\n<p><strong>5. Leistungszeiten und -fristen <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.1<\/strong> Die vereinbarten Leistungszeiten und -fristen sind verbindlich und zwingend vom Vertragspartner einzuhalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.2<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Besteller unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass vereinbarte Leistungszeiten und -termine nicht eingehalten werden k\u00f6nnen; dabei hat er auch die Gr\u00fcnde sowie die voraussichtliche Dauer der Verz\u00f6gerung anzugeben. Etwaige Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt. Gleicherma\u00dfen bleiben die Anspr\u00fcche des Bestellers bei Annahme einer versp\u00e4teten Leistung unver\u00e4ndert erhalten.<\/p>\n<p><strong>6. Rechte <\/strong><\/p>\n<p>Soweit sich als Ziel, oder durch die Ausf\u00fchrung der Leistungen, insbesondere der Werk- und sonstigen Leistungen, geistige Eigentumsrechte unter Einschluss von schutzf\u00e4higen Erfindungen, Designs und Urheberrechten ergeben, und soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt hinsichtlich dieser etwaig entstandenen geistigen Eigentumsrechte, dass dem Besteller, soweit er diese geistigen Eigentumsrechte nicht ohnehin inneh\u00e4lt bzw. erworben hat, ein r\u00e4umlich und zeitlich unbegrenztes, und durch das Entgelt f\u00fcr die Leistung abgegoltenes, Recht zur uneingeschr\u00e4nkten Nutzung und Verwertung an diesen geistigen Eigentumsrechten zusteht.<\/p>\n<p><strong>7. Qualit\u00e4tsstandard \/ Qualit\u00e4tssicherung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.1<\/strong> Alle Leistungen des Vertragspartners m\u00fcssen den im Vertrag bestimmten Spezifikationen einschlie\u00dflich insbesondere, soweit vorhanden und anwendbar, Zeichnungen und sonstigen Angaben, sowie, dies jeweils mit Geltung im Zeitpunkt der Leistungserbringung, dem Stand der Technik, sowie nachfolgend hierzu \u2013 in folgender Rangfolge und Geltung \u2013 den jeweils einschl\u00e4gigen ISO-, CE- und DIN-Normen, Regeln zur Sicherheit, Kennzeichnung und Zulassung, Unfallverh\u00fctungsvorschriften, Verordnungen und Richtlinien von Berufsgenossenschaften, der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden und des T\u00dcV, neuesten Richtlinien des VDI und gesetzlichen deutschen Bestimmungen entsprechen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.2<\/strong> Liegt dem Vertrag ein gepr\u00fcftes Muster oder Verfahren zugrunde, so gilt, unbeschadet der Verpflichtung zur Einhaltung der vorgenannten Anforderungen, insbesondere dabei den Bestimmungen des Vertrages, dass die technischen Daten und die Qualit\u00e4t des Musters oder Verfahrens als Mindeststandard vereinbart sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.3<\/strong> Der Vertragspartner hat des Weiteren eine nach Art und Umfang geeignete, dem Stand der Technik entsprechende eigene Qualit\u00e4tssicherung, dies unter Einschluss entsprechender Pr\u00fcf-, Mess- und sonstiger Kontrollverfahren, hinsichtlich der Leistungen durchzuf\u00fchren, und diese dem Besteller auf dessen Anforderung hin nachzuweisen. Die Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich der Kontrollma\u00dfnahmen sind zu dokumentieren und f\u00fcr die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren, wobei der Besteller jederzeit berechtigt ist, Einsicht zu nehmen und Abschriften zu fertigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.4<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner, auf Anforderung des Bestellers hin, eine entsprechende Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><p><strong>8. Au\u00dfenwirtschaftsrecht <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>8.1<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Erbringung seiner Leistungen, dies insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich bezogen auf die Liefer- und Werkleistungen, das nationale und internationale Zoll- und Au\u00dfenwirtschaftsrecht (das nationale und das internationale Zoll- und Steuerrecht zusammen nachfolgend \u201eAu\u00dfenwirtschaftsrecht\u201c genannt) einzuhalten. Der Vertragspartner hat dabei dem Besteller binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss schriftlich alle Informationen wie auch Dokumente und sonstigen Unterlagen zu \u00fcbermitteln, die der Besteller zur Einhaltung des Au\u00dfenwirtschaftsrechts insbesondere bei der Aus-, Ein- und ggfs. Wiederausfuhr ben\u00f6tigt. Dies umfasst insbesondere auch<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern einschlie\u00dflich der \u201eExport Control Classification Number\u201c gem\u00e4\u00df der US Commerce Control List (\u201eECCN\u201c);<\/li>\n<li>die statistischen Warennummern gem\u00e4\u00df der aktuellen Wareneinteilung der Au\u00dfenhandelsstatistiken und den \u201eHS (\u201eHarmonized system\u201c) code\u201c und<\/li>\n<li>die Bestimmbarkeit des Ursprungslandes (nichtpr\u00e4ferenzieller Ursprung) und, sofern vom Besteller gefordert, eine Lieferantenerkl\u00e4rung zum pr\u00e4ferenziellen Ursprung (bei Lieferanten aus der EU bzw. dem EWR) oder Zertifikate zur Pr\u00e4ferenz (bei Lieferanten von au\u00dferhalb des EWR).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>8.2<\/strong> Die Erf\u00fcllung der Pflichten gem. I.8.1 stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar.<\/p>\n<h3>II. Besondere Bedingungen f\u00fcr Lieferungen<\/h3>\n<p><strong>1. Umfang des Liefergegenstandes \/ Umweltfreundlichkeit \/ Liefersicherheit <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.1.<\/strong> Bestandteil der Lieferungen sind zugleich auch etwaige notwendige Schutzvorrichtungen, Ursprungsnachweise sowie in den EU-Amtssprachen ausgestellte Lagerungs-, Montage- und Betriebsanweisungen sowie Sicherheitsdatenbl\u00e4tter, und s\u00e4mtliche f\u00fcr die Wartung und Instandhaltung der Lieferung erforderliche Informationen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.2.<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Beschaffung, Herstellung und Transport der zu liefernden Produkte umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Auf Verlangen des Bestellers wird der Vertragspartner dieses durch entsprechende Zertifikate belegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.3.<\/strong> Der Vertragspartner sichert zu, dass sowohl das gelieferte Produkt wie auch diesbez\u00fcgliche Ersatzteile f\u00fcr den Zeitraum von 3 Jahren nach jeweils erfolgter Lieferung zu angemessenen Bedingungen vom Vertragspartner an den Besteller geliefert werden k\u00f6nnen. Beabsichtigt der Vertragspartner nach Ablauf dieser jeweiligen Frist die Einstellung der Beschaffung oder Produktion dieser Produkte oder Ersatzteile, so hat er den Besteller hier\u00fcber umgehend schriftlich zu unterrichten und ihm zugleich die Gelegenheit einer letztmaligen Bestellung zu geben.<\/p>\n<p><strong>2. Preise <\/strong><\/p>\n<p>In Erg\u00e4nzung zu den Bestimmungen gem. I.3 gilt Nachfolgendes.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.1<\/strong> Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis die Lieferung \u201eDDP (Incoterms 2020)\u201c am Sitz des Bestellers oder eines anderen von dem Besteller innerhalb Deutschlands bestimmten Ortes, unter Einschluss der Kosten f\u00fcr Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Versicherung, ein.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.2<\/strong> Der Vertragspartner hat f\u00fcr die R\u00fccknahme und Entsorgung von Verpackungen (einschlie\u00dflich des Transportmaterials) auf seine Kosten zu sorgen, es sei denn, der Besteller entscheidet sich daf\u00fcr, die Verpackung bzw. das Transportmaterial zu behalten.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferkonditionen \/ Versand \/ Lieferzeit \/ \u00dcbernahmeverweigerung bei h\u00f6herer Gewalt <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.1<\/strong> Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, \u201eDDP (Incoterms 2020)\u201c am Sitz des Bestellers oder eines anderen von ihm bestimmten Ortes innerhalb Deutschlands zu erfolgen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.2<\/strong> Die Waren sind ordnungsgem\u00e4\u00df und unter Beachtung etwaiger Weisungen des Bestellers zu kennzeichnen, zu verpacken, zu transportieren und zu versichern; dies schlie\u00dft auch die Beachtung der Vorschriften \u00fcber Gefahrguttransporte mit ein.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.3<\/strong> Der Versand ist dem Besteller bei Warenabgang durch \u00dcbersendung einer Versandanzeige anzuzeigen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizuf\u00fcgen. In Versandanzeigen, Lieferscheinen und Frachtbriefen m\u00fcssen neben der Bestellnummer die Versandanschrift und das Bestelldatum des Bestellers angegeben sein; unterl\u00e4sst der Vertragspartner dies, so entf\u00e4llt eine etwaige Haftung des Bestellers bei Verz\u00f6gerungen der Bearbeitung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.4<\/strong> Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten die im Vertrag bestimmten Lieferzeiten als vereinbart. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Einhaltung der Lieferzeit ist der Tag des Wareneingangs bei dem Besteller oder bei der von dem Besteller benannten Lieferadresse, dies zugleich vorbehaltlich auch der Einhaltung der Vorschriften gem. II.3.2 und II.3.3 durch den Vertragspartner. Lieferungen haben zu gesch\u00e4fts\u00fcblichen Zeiten zu erfolgen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.5<\/strong> Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Besteller in F\u00e4llen von h\u00f6herer Gewalt einschlie\u00dflich insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder sonstige gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen, Unruhen, nicht von ihm zu vertretende Betriebsst\u00f6rungen, oder Streiks oder Aussperrungen, oder hoheitlicher Verf\u00fcgungen, berechtigt, die \u00dcbernahme von Lieferungen f\u00fcr den Zeitraum, in dem die h\u00f6here Gewalt besteht, zu verweigern.<\/p>\n<p><strong>4. M\u00e4ngelhaftung \/ Verj\u00e4hrung \/ M\u00e4ngeluntersuchung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.1<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stehen dem Besteller mindestens M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu. Etwaige dar\u00fcber hinausgehende vertragliche und sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.2<\/strong> Der Besteller ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Anspr\u00fcche auf Kosten des Vertragspartners eine M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit besteht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.3<\/strong> Die M\u00e4ngelhaftungsfrist betr\u00e4gt 3 Jahre, gerechnet ab Gefahren\u00fcbergang, soweit nicht die zwingende Bestimmung des \u00a7 445b BGB eingreift.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.4<\/strong> Der Besteller ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf M\u00e4ngel zu pr\u00fcfen. Die R\u00fcge etwaiger M\u00e4ngel gilt als rechtzeitig erfolgt, sofern sie innerhalb einer Frist von 7 Werktagen, gerechnet ab ordnungsgem\u00e4\u00dfem Wareneingang bzw. bei versteckten M\u00e4ngeln ab Entdeckung, dem Vertragspartner vom Besteller mitgeteilt wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.5<\/strong> Soweit es sich im Laufe der Untersuchung durch den Besteller ergibt, dass die Grenzen handels\u00fcblicher M\u00e4ngel einschlie\u00dflich insbesondere Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel \u00fcberschritten werden, ist der Besteller berechtigt, eine weitere Untersuchung zu versagen und ggf. die gesamte Lieferung zur\u00fcckzuweisen; soweit nicht anders bestimmt, stellt eine solche Zur\u00fcckweisung keinen R\u00fccktritt vom Vertrag dar. Im Falle der weiteren Untersuchung bei einer vom Vertragspartner zu vertretender \u00dcberschreitung vorgenannter Grenzen tr\u00e4gt dieser s\u00e4mtliche Kosten der weiteren Untersuchung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.6<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware vor der Auslieferung daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie den im Vertrag genannten Spezifikationen entspricht und frei von M\u00e4ngeln ist. Soweit Ware unter Verletzung dieser Verpflichtung zur Warenausgangskontrolle ausgeliefert wird, kann sich der Vertragspartner nicht auf \u00a7 377 HGB berufen.<\/p>\n<p><strong>5. Aufstellung und Montage <\/strong><\/p>\n<p>Soweit der Vertragspartner im Rahmen seiner Lieferungspflicht Aufstellungs- oder Montagearbeiten auszuf\u00fchren hat, hat der Vertragspartner sich vor Beginn der Aufstellungs- oder Montagearbeiten \u00fcber die Bestimmungen der Betriebsordnung des Bestellers bzw. seines Kunden, bei dem die Aufstellung\/Montage erfolgt, zu unterrichten und diese bei Ausf\u00fchrung der Arbeiten zu befolgen. Unbeschadet sonstiger Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcsse schlie\u00dft der Besteller bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht seitens des Vertragspartners jegliche Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle, abhandengekommene oder besch\u00e4digte oder zerst\u00f6rte Ger\u00e4te, Werkzeuge, Vorrichtungen, Materialien oder sonstige Sachen des Vertragspartners aus, es sei denn, dass der Besteller etwaige Unf\u00e4lle oder Sch\u00e4den wegen mindestens grober Fahrl\u00e4ssigkeit zu vertreten hat.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h3>III. Besondere Bedingungen f\u00fcr Werkleistungen<\/h3>\n<p><strong>1. Angebot \/ Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>In Erg\u00e4nzung zu den Bestimmungen gem. I.2 gilt Nachfolgendes. Etwaige dem Vertragspartner zur Verf\u00fcgung gestellte Leistungsbeschreibungen des Bestellers einschlie\u00dflich Lastenhefte oder sonstige in diesem Zusammenhang zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (die Leistungsbeschreibung einschlie\u00dflich Lastenheft sowie alle sonstigem zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen nachfolgend \u201eLeistungsbeschreibung\u201c genannt) hat der Vertragspartner vor Angebotsabgabe auf Fehler, Unklarheiten oder L\u00fccken zu \u00fcberpr\u00fcfen. Etwaige Fehler, Unklarheiten oder L\u00fccken, welche Auswirkungen auf den Preis haben k\u00f6nnten, hat der Vertragspartner mit seinem dann folgenden Angebot darzulegen. Unterbleibt eine solche Darlegung in dem Angebot, best\u00e4tigt der Vertragspartner damit, dass die Leistungsbeschreibungen fehlerfrei, schl\u00fcssig und vollst\u00e4ndig, und etwaige sich daraus ergebende Nachtragsforderungen ausgeschlossen sind. Zugleich kann sich der Vertragspartner sp\u00e4ter nicht darauf berufen, dass die Leistungsbeschreibung fehlerhaft, unklar oder l\u00fcckenhaft ist oder dass ihm bei deren Pr\u00fcfung Irrt\u00fcmer bzw. Fehler unterlaufen sind.<\/p>\n<p><strong>2. Leistungsumfang \/ Pflichten des Vertragspartners <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.1<\/strong> Soweit nichts anderes vereinbart ist, \u00fcbernimmt der Vertragspartner die umfassende und \u00fcbergreifende Herstellung des Werkes. Unbeschadet einer detaillierten Leistungsbeschreibung hat der Vertragspartner im Zweifel in Erg\u00e4nzung zur Leistungsbeschreibung alle Leistungen zu erbringen, die f\u00fcr eine Erreichung des Vertragszieles eines vertragsgerechten, ordnungsm\u00e4\u00dfen und funktionsgerechten Werkes erforderlich sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.2<\/strong> Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Vertragspartner die f\u00fcr die geschuldeten Leistungen etwaig erforderlichen beh\u00f6rdlichen und sonstigen Genehmigungen auf seine Kosten zu erwirken.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.3<\/strong> Soweit der Vertragspartner nach dem Vertrag oder der Verkehrssitte verpflichtet ist, dem Besteller Unterlagen zu beschaffen, so hat er diese dem Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, in zweifacher Ausfertigung mit einer Vorlauffrist von mindestens 5 Werktagen zur Pr\u00fcfung und erforderlichenfalls Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.4<\/strong> Der Vertragspartner tr\u00e4gt auch nach einer etwaigen Genehmigung dieser Unterlagen durch den Besteller die volle Verantwortung f\u00fcr deren Richtigkeit sowie f\u00fcr die Einhaltung s\u00e4mtlicher gesetzlicher und sonstiger Bestimmungen; insbesondere ist der Vertragspartner auch f\u00fcr alle Folgen verantwortlich, die aus unkorrekten oder unvollst\u00e4ndigen Unterlagen resultieren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.5<\/strong> Der Vertragspartner hat die Erf\u00fcllung seiner Leistungsverpflichtung durch ordentliche und nachvollziehbare regelm\u00e4\u00dfige, mindestens kalendermonatliche Aufzeichnungen zu dokumentieren und dem Besteller in Schriftform zum 5. Werktag des auf den zu dokumentierenden Kalendermonat nachfolgenden Monats zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p><strong>3. Preise \/ Zahlungsbedingungen <\/strong><\/p>\n<p>In Erg\u00e4nzung zu den Bestimmungen gem. I.3 gilt:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.1<\/strong> Mit den vereinbarten Preisen sind s\u00e4mtliche Kosten, insbesondere alle Kosten f\u00fcr Lieferungen, Leistungen, etwaig erforderliche beh\u00f6rdliche und sonstige Genehmigungen, und alle sonstigen f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen, abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrkosten, insbesondere solche, die durch die \u00c4nderung von L\u00f6hnen bzw. Geh\u00e4ltern oder Materialpreisen nach Vertragsschluss entstehen, besteht nicht. Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie f\u00fcr unvorhergesehene Erschwernisse werden dem Vertragspartner nur verg\u00fctet, wenn die Ausf\u00fchrung der Arbeiten unter diesen Umst\u00e4nden ausdr\u00fccklich vom Besteller schriftlich angeordnet und vorher in Schriftform eine Verg\u00fctung vereinbart ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.2<\/strong> Eine Schlussrechnung wird erst nach erfolgter Abnahme und der R\u00fcckgabe aller etwaig dem Vertragspartner vom Besteller f\u00fcr die Leistungserbringung zur Verf\u00fcgung gestellten und \u00dcbergabe aller sonstigen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung relevanten Unterlagen, insbesondere der etwaig von dem Vertragspartner zu erbringenden Leistungsdokumentationen, f\u00e4llig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.3<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Besteller berechtigt, von der Bruttoabrechnungssumme (Gesamtverg\u00fctung ohne Abz\u00fcge von Abschlags- und Zwischenzahlungen zuz\u00fcglich USt.) einen Betrag i.H. von 5 % als Gew\u00e4hrleistungssicherheit einzubehalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.4<\/strong> Zahlungen nach bzw. aus einem ggfs. vereinbarten Zahlungsplan sind vom Besteller nur zu leisten, wenn der f\u00fcr die Zahlungen festgelegte Leistungsstand erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p><strong>4. Abnahme <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.1<\/strong> Der Vertragspartner hat auf seine Kosten s\u00e4mtliche f\u00fcr die Abnahme durch den Besteller etwaig notwendigen beh\u00f6rdlichen und sonstigen Abnahmen und diesbez\u00fcgliche Genehmigungen durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und die sonstigen Einrichtungen einschlie\u00dflich vorbereitender Ma\u00dfnahmen, eingeschlossen hierbei wiederum die Beschaffung und Zusammenstellung s\u00e4mtlicher f\u00fcr die Vorbereitung etwaig notwendigen Pr\u00fcfzeugnisse, Bescheinigungen und sonstiger relevanter Unterlagen, beizubringen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.2<\/strong> Die Abnahme durch den Besteller setzt das Vorliegen s\u00e4mtlicher etwaig erforderlicher beh\u00f6rdlichen und sonstigen Abnahmen und diesbez\u00fcgliche Genehmigungen durch die zust\u00e4ndigen Einrichtungen voraus.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.3<\/strong> Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat nach fertiggestellter Gesamtleistung und Erf\u00fcllung der Bedingungen gem\u00e4\u00df III.4.1 seitens des Vertragspartners sodann eine f\u00f6rmliche Abnahme zu erfolgen. Eine Ersetzung der f\u00f6rmlichen Abnahme durch eine Anzeige der Fertigstellung, Aufnahme der Nutzung oder etwa durch Stellung der Schlussrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, zwischen den Parteien ist solches ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.4<\/strong> F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der f\u00f6rmlichen Abnahme hat der Vertragspartner dem Besteller die Fertigstellung und ggfs. die Erf\u00fcllung der Bedingungen gem\u00e4\u00df III.4.1 anzuzeigen. Nach entsprechender Anzeige ist dem Besteller zur Leistungsabnahme eine angemessene Zeit (mindestens 7 Werktage) einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p><strong>5. M\u00e4ngelhaftung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.1<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stehen dem Besteller mindestens M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu. Etwaige dar\u00fcber hinausgehende vertragliche und sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.2<\/strong> Der Besteller ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Anspr\u00fcche auf Kosten des Vertragspartners eine M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit besteht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.3<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verl\u00e4ngern sich die in \u00a7 634a BGB bestimmten Verj\u00e4hrungsfristen jeweils um ein Jahr.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h3>IV. Besondere Bestimmungen hinsichtlich aller sonstigen Leistungen<\/h3>\n<p><strong> (andere Leistungen als Lieferungen und Werkleistungen) <\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Leistungszeit \/ Preise \/ Leistung \/ Erf\u00fcllung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.1.<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich bestimmt ist, sind die vereinbarten Leistungsfristen verbindliche Festtermine. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Einhaltung der Leistungsfrist ist die vollst\u00e4ndige und m\u00e4ngelfreie Erf\u00fcllung der Leistung bzw. in den F\u00e4llen der IV.1.4, die Abnahme.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.2.<\/strong> Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis die Erbringung der sonstigen Leistung \u201dFrei Haus\u201d des Bestellers oder eines anderen von dem Besteller innerhalb Deutschlands bestimmten Ortes, unter Einschluss der Kosten f\u00fcr eine etwaige Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Versicherungen, ein.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.3.<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Vertragspartner auf seine Kosten s\u00e4mtliche etwaig notwendigen Genehmigungen und Abnahmen durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden und anderen Einrichtungen einschlie\u00dflich vorbereitender Ma\u00dfnahmen, eingeschlossen hierbei wiederum die Beschaffung und Zusammenstellung s\u00e4mtlicher f\u00fcr die vorgenannten Abnahmen notwendigen Pr\u00fcfzeugnisse, Bescheinigungen und anderer relevanter Unterlagen, beizubringen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.4.<\/strong> Soweit nach Art der Leistung eine Abnahme zu erfolgen hat, und soweit \u00fcblich, gelten die Leistungen als mit dem Tag der Abnahme erbracht. F\u00fcr eine solche Abnahme bedarf es einer f\u00f6rmlichen Abnahme der Leistungen des Vertragspartners; der Vertragspartner hat hierzu dem Besteller seine Leistungserf\u00fcllung anzuzeigen, wobei dem Besteller nach entsprechender Anzeige zur Leistungsabnahme eine angemessene Zeit (mindestens 7 Werktage) einzur\u00e4umen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>1.5.<\/strong> Jegliche Abnahme durch den Besteller setzt das Vorliegen s\u00e4mtlicher etwaig erforderlicher beh\u00f6rdlicher und anderer Genehmigungen und Abnahmen gem\u00e4\u00df IV.1.3 voraus.<\/p>\n<p><strong>2. M\u00e4ngelhaftung \/ Anspr\u00fcche wegen Vertragsverletzung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.1<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stehen dem Besteller M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche wegen Vertragsverletzung mindestens entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu. Etwaige dar\u00fcber hinausgehende vertragliche und sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.2<\/strong> Der Besteller ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Anspr\u00fcche auf Kosten des Vertragspartners eine M\u00e4ngelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug oder besondere Eilbed\u00fcrftigkeit besteht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.3<\/strong> Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verl\u00e4ngern sich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen jeweils um ein Jahr.<\/p>\n<h3>V. Schlussbestimmungen<\/h3>\n<p><strong>1. Betriebshaftpflichtversicherungsschutz <\/strong><\/p>\n<p>Auf Wunsch des Bestellers hat der Vertragspartner eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen und zu unterhalten und auf Aufforderung hin nachzuweisen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat diese eine Deckungssumme von 5 Mio. \u20ac je Personenschaden und 5 Mio. \u20ac je Sachschaden zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p><strong>2. Leistungsverzug \/ Vertragsstrafe \/ gesetzliche Anspr\u00fcche \/ Ersatzvornahme <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.1.<\/strong> Im Falle des Leistungsverzuges hat der Besteller das Recht, f\u00fcr jeden Werktag des Verzuges eine Vertragsstrafe i.H.v. 0,1 % des zu entrichtenden Bruttoentgeltes (einschlie\u00dflich, soweit gegeben, der gesetzlichen Mehrwertsteuer) des im Verzug befindlichen Vertrages zu fordern, h\u00f6chstens jedoch 5 % des Bruttoentgeltes. Abweichend von der Regelung in \u00a7 341 Abs. 3 BGB ist der Besteller zugleich berechtigt, die Vertragsstrafe bis zur Leistung der gem. jeweiligem Vertrag abschlie\u00dfenden Zahlung \u2013 bei Werkleistungen die Schlusszahlung \u2013 geltend zu machen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.2.<\/strong> Im \u00dcbrigen stehen dem Besteller die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>2.3.<\/strong> L\u00e4sst der Besteller nach Verzugseintritt eine Leistung auf Kosten des Vertragspartners durch Dritte ausf\u00fchren, ist der Vertragspartner verpflichtet, etwaige daf\u00fcr erforderliche Unterlagen und Informationen an den Besteller herauszugeben sowie dem Dritten die Nutzung etwaig erforderlicher geistigen Eigentumsrechte zu verschaffen. Die Regelung gem. I.1.6 bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>3. Sicherheit \/ Produkthaftung \/ Freistellung \/ Produkthaftungsversicherungsschutz <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.1<\/strong> Soweit der Vertragspartner f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, den Besteller insoweit von Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern des Bestellers hin freizustellen. Die Freistellungspflicht des Vertragspartners bezieht sich auf alle Aufwendungen, die dem Besteller aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen; umfasst von den notwendigen Kosten sind auch etwaige dem Besteller entstehende Kosten der Rechtsverteidigung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.2<\/strong> Im Rahmen seiner Haftung f\u00fcr Schadensf\u00e4lle im Sinne von V.3.1 ist der Vertragspartner auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 683, 670 BGB oder gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 830, 840 und 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von dem Besteller durchgef\u00fchrten R\u00fcckrufaktion ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang der durchzuf\u00fchrenden R\u00fcckrufma\u00dfnahmen wird der Besteller den Vertragspartner \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 vorab unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.3<\/strong> Etwaige weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers bleiben hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>3.4<\/strong> Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung gem. V.3.1 und V.3.2 einschlie\u00dflich des R\u00fcckrufrisikos in angemessener H\u00f6he, mindestens aber mit einer Deckungssumme i.H.v. 3 Mio. \u20ac pro Personenschaden und 3 Mio. \u20ac pro Sachschaden, zu versichern.<\/p>\n<p><strong>4. Schutzrechte <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.1<\/strong> Der Vertragspartner steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.2<\/strong> Wird der Besteller von einem Dritten aufgrund einer Rechtsverletzung im Sinne von V.4.1 in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, den Besteller auf dessen erstes Anfordern hin von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen. Die Freistellungspflicht des Vertragspartners bezieht sich auf alle Aufwendungen, die dem Besteller aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen; umfasst von den notwendigen Kosten sind auch etwaige Kosten der Rechtsverteidigung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>4.3<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr diese Anspr\u00fcche betr\u00e4gt 5 Jahre, beginnend mit dem Gefahr\u00fcbergang bzw. bei sonstigen Leistungen, soweit dort keine Abnahme bzw. Vollendung eintritt, mit Abschluss der Leistungen.<\/p>\n<p><strong>5. Geheimhaltung \/ eingeschr\u00e4nkte Nutzung <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.1<\/strong> Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle etwaig erhaltenen Abbildungen, Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen wie auch das Know-how und andere technische Informationen des Bestellers strikt geheim zu halten, insbesondere nicht Dritten offenzulegen oder anderweitig zu offenbaren, und nur im Rahmen und f\u00fcr die Dauer des jeweiligen Vertrages zu verwenden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und beschr\u00e4nkten bzw. nach Ende des Vertrages untersagten Nutzung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf des jeweiligen Vertrages fort; sie erlischt erst, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Abbildungen, Pl\u00e4nen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen wie auch das im Know-how enthaltene technische Wissen allgemein bekannt geworden ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>5.2<\/strong> Das Bestehen der Gesch\u00e4ftsbeziehung, etwaige Bestellungen des Bestellers wie auch das Bestehen von Vertragsbeziehungen und die Vertragsbedingungen, sowie alle damit zusammenh\u00e4ngenden kaufm\u00e4nnischen und technischen Einzelheiten wie auch die ausgef\u00fchrten Leistungen und deren Details, stellen Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Bestellers dar. Eine Offenlegung oder anderweitige Offenbarung gegen\u00fcber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers.<\/p>\n<p><strong>6. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>6.1<\/strong> Der Vertragspartner erkl\u00e4rt und versichert, die Bedingungen des Mindestlohngesetzes hinsichtlich der von ihm insbesondere f\u00fcr die etwaige Erbringung der Werkleistungen gem. III und sonstigen Leistungen gem. IV eingesetzten Besch\u00e4ftigten einzuhalten. Auf Anforderung des Bestellers ist der Vertragspartner zugleich verpflichtet, die Einhaltung nachzuweisen. Der Besteller ist ferner berechtigt, die Einhaltung dieser Verpflichtungen bei dem Vertragspartner zu \u00fcberpr\u00fcfen; hierbei ist der Besteller insbesondere berechtigt, durch einen Wirtschaftspr\u00fcfer oder einen anderen kraft seines Berufes zur Verschwiegenheit Verpflichteten Einsicht in die Aufzeichnungen und Unterlagen des Vertragspartners zu nehmen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>6.2<\/strong> Setzt der Vertragspartner f\u00fcr die Erbringung der Leistungen gem. III und sonstigen Leistungen gem. IV Dritte ein, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Einhaltung der Bedingungen des Mindestlohngesetzes auch durch diesen Dritten wie auch s\u00e4mtlicher etwaig wiederum von diesem Dritten weiterer eingesetzter Drittunternehmen und ggfs. den weiteren Subunternehmern durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Dritten zugunsten des Bestellers sicherzustellen. Die vom Vertragspartner mit dem Dritten entsprechend zu vereinbarenden vertraglichen Regelungen m\u00fcssen dabei insbesondere auch das Recht des Bestellers zur Anforderung von Nachweisen und zur Durchf\u00fchrung von \u00dcberpr\u00fcfungen gegen\u00fcber dem Dritten und ggfs. von diesem wiederum eingeschalteten Drittunternehmen und weiteren Subunternehmern umfassen.<\/p>\n<p><strong>7. Gerichtsstand \/ Erf\u00fcllungsort \/ Geltendes Recht <\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.1<\/strong> Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg. Unbeschadet dessen ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rechtsstreitigkeiten auch vor anderen zust\u00e4ndigen Gerichten zu f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.2<\/strong> Erf\u00fcllungsort ist der Gesch\u00e4ftssitz des Bestellers.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>7.3<\/strong> Es gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>8. Sonstiges<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>8.1<\/strong> Die Abtretung von gegen den Besteller gerichteten Forderungen und sonstigen Anspr\u00fcchen des Vertragspartners ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers wirksam; \u00a7 354a HGB bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\"><strong>8.2<\/strong> Etwaige Eigentumsvorbehaltsbestimmungen des Vertragspartners einschlie\u00dflich des einfachen Eigentumsvorbehaltes sind ausgeschlossen, es sei denn, ein solcher ist ausdr\u00fccklich schriftlich durch den Besteller best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Berlin, den 11.12.2020<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Bestellbedingungen f\u00fcr Lieferungen, Werk- und sonstige Leistungen of the Berlin Millhouse GmbH I. Eingangsbestimmungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen einerseits der Berlin Millhouse GmbH (nachfolgend \u201eBesteller\u201c genannt) und andererseits ihren Lieferanten bzw. Vertragspartnern, die f\u00fcr den Besteller Lieferungen, Werk- oder sonstige Leistungen erbringen (diese Lieferanten bzw. 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